30. April 2024

Engagement Protokoll Airbus

Engagement Protokoll

Termin:           30.04.2024, 14:30 Uhr, Hamburg

Unternehmen: Airbus SE 

Teilnehmer:    Aurelien Danjean (Airbus SE, Investor Relations), Catherine Rushforth (Airbus SE, Investor Relations), Philippe Gossard (Airbus SE, Investor Relations), Olivier Prebay (Airbus SE, Investor Relations), Elena Mock (Warburg Invest KAGmbH, ESG Office), Ihsan Sat (Warburg Invest KAGmbH, ESG Office), Zoltan Koch (Warburg Invest KAGmbH, Portfoliomanagement)

Allgemeine Motivation für Unternehmensdialoge:

Der Engagement-Prozess der Warburg Gruppe wird durch das ESG Investment Gremium angestoßen. Derzeit setzt sich dieses aus zwei Mitarbeitern und einem Geschäftsführer der Warburg Invest Kapitalanlagegesellschaft, zwei Mitarbeitern der Vermögensverwaltung der M.M.Warburg & CO, dem Leiter des Investment Offices und der Vermögensverwaltung von Marcard Stein & CO sowie dem ESG Manager von M.M.Warburg & CO zusammen.

Die Vertreter der Warburg Gruppe diskutieren quartalsweise im ESG Investment Gremium schwerwiegende Kontroversen* in Bezug auf Governance, soziale und/ oder ökologische Aspekte. Entscheidet das ESG Investment Gremium sich für einen Engagement-Prozess und das Unternehmen kann im darauffolgenden Dialog die Kontroverse nicht glaubhaft widerlegen oder einen hinreichend guten Umgang mit der Kontroverse nachweisen, wird das Unternehmen zwangsläufig aus dem investierbaren Universum der Warburg Gruppe entfernt.

Unternehmensdialoge erachtet die Warburg Gruppe als wirksames Instrument zur ganzheitlichen Beurteilung von Unternehmen sowie als Möglichkeit, nachhaltigkeitsrelevante Themen zu adressieren als auch unternehmensspezifische ESG-Sachverhalte aktiv zu hinterfragen. Der aktive Dialog versetzt die Warburg Gruppe nicht nur in die Lage, solidere Anlagescheidungen zu fällen, sondern auch infolge einer proaktiven Ansprache Unternehmen für Nachhaltigkeitsthemen zu sensibilisieren. Hiermit wird beabsichtigt, die ökologische Transformation von Geschäftsaktivitäten zu unterstützen und damit gleichzeitig besonders langfristige Investitionen sicherzustellen.

Konkreter Sachverhalt für das Engagement:

Airbus SE taucht unter MSCI ESG auf als Produzent kontroverser Waffen, in diesem Fall nuklearer Trägersysteme. Zudem produziert Airbus SE konventionelle Waffen, welche jedoch nur Mindeststandards bei den Exportkontrollen entsprechen und weiterhin an Länder mit erheblichen Menschenrechtsverstoßen exportiert werden. Das Engagement sollte Informationen zu den nuklearen Trägersystemen einholen und zudem das Unternehmen zu schärferen Exportkontrollen motivieren.

Geschäftsmodell des Emittenten:

Airbus ist ein weltweit führender Luft- und Raumfahrtkonzern, dessen Hauptgeschäftsfeld die Entwicklung, Produktion und der Verkauf von Flugzeugen umfasst. Mit Sitz in Europa, betreibt das Unternehmen umfangreiche Fertigungs- und Ingenieurstandorte über den Kontinent verteilt, darunter in Frankreich, Deutschland, Spanien und dem Vereinigten Königreich. Airbus ist vor allem für seine kommerziellen Passagierflugzeuge bekannt, bietet jedoch auch Militärflugzeuge und Raumfahrttechnologie an. Das Unternehmen konkurriert direkt mit anderen großen Flugzeugherstellern wie Boeing und setzt zunehmend auf Innovationen im Bereich der Nachhaltigkeit, um emissionsärmere Technologien zu entwickeln. Neben der Fertigung von Flugzeugen bietet Airbus auch Dienstleistungen wie Wartung, Ausbildung und operative Unterstützung an, um die Lebensdauer und Effizienz seiner Flotten zu maximieren.

Ergebnisse des Unternehmensdialoges / Handlungsempfehlung:

In den Gesprächen wurden Themen wie Umsätze im Zusammenhang mit Nuklearwaffen und Exportkontrollen erörtert. Es wurde betont, dass das Unternehmen keine biologischen, chemischen oder Clusterwaffen herstellt und keine Antipersonenminen produziert. Dies steht im Einklang mit dem Principle Adverse Impact (PAI) Indikator 14, was wir positiv bewerten.

Bezüglich der nuklearen Trägersysteme, konkret der M51 und ASMP, wurde das Unternehmen befragt, ob diese universell einsetzbar sind oder ausschließlich für nukleare Sprengköpfe konzipiert wurden. Die Antwort lautete, dass sie speziell für nukleare Sprengköpfe entwickelt wurden. Über Umsätze konnte keine Auskunft erteilt werden, da diese auf Basis der Equity-Methode konsolidiert werden. Das Unternehmen ist zudem in Gesprächen mit MSCI bezüglich der Einstufung als Produzent kontroverser Waffen, allerdings ohne bisherigen Erfolg. Daher bleibt Airbus SE weiterhin auf unserer Ausschlussliste für Produzenten kontroverser Waffen.

Das Thema wechselte anschließend zu den Exportkontrollen. Das Unternehmen gab an, dass es die Mindeststandards der Regierung als Basis für die Exportkontrollen nutzt und zu Beginn des Verkaufsprozesses eine erweiterte Due Diligence einführen wird, einschließlich der OECD Human Rights Due Diligence Prüfung, der Überprüfung der Einhaltung der Genfer Konventionen und der Untersuchung der Lieferketten. Die Umsetzung soll bis Ende dieses Jahres abgeschlossen sein. Es wurde erwähnt, dass einige Aspekte in ihrer Erklärung zur Menschenrechtspolitik enthalten sind, jedoch könnten die Namen der unabhängigen Drittparteien, die diese Politik prüfen, nicht genannt werden.

Von unserer Seite aus bleibt Airbus SE weiterhin auf der Ausschlussliste. Obwohl das Unternehmen nicht direkt in die Produktion von Nuklearsprengköpfen involviert ist, ist die Herstellung von speziell dafür konzipierten Trägersystemen ein klares Indiz für Einnahmen aus dem Bereich der kontroversen Waffen.

Die angekündigte Erweiterung der Exportkontrollen bewerten wir positiv, jedoch bedarf es einer abschließenden Beurteilung der tatsächlichen Implementierung. Die mangelnde Transparenz bezüglich der unabhängigen Prüfer sehen wir kritisch, da dies die Beurteilung ihrer Seriosität erschwert.

Die Einschätzung des Unternehmens aus Aktiensicht bleibt abhängig von der Fortsetzung der Beteiligung am nuklearen Trägersystem. Es werden keine Bemühungen unternommen, diese zu reduzieren, was zukünftige Investitionen ausschließt. Aus der Perspektive der Anleihen hängt das zukünftige Vorgehen davon ab, ob das Unternehmen die Emission von zweckgebundenen Anleihen, die kontroverse Waffen ausschließen, in Betracht zieht. In diesem Fall wäre eine fallbezogene Analyse der Mittelverwendung angebracht.

*. Auf die Liste potenzieller Ausschlusskandidaten kommen solche Emittenten, die folgende Kontroversen-Kombination aufweisen:

  • 1. Es handelt sich um eine sehr schwerwiegende unternehmerische Kontroverse der Kategorie Orange.
  • 2. Die Kontroverse steht im Verdacht eines Verstoßes gegen die UN Global Compact Prinzipien ("Watch List").
  • 3. Die Kontroverse gilt nicht als teilweise abgeschlossen ("Partially Concluded").

 Das vollständige Protokoll lesen Sie hier.